Software-Lizenzvertrag (EULA)

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für AI.-Ready Rescue
Gerd Zimmermann / GZ-AI.-Stacks
Stand: 29.03.2026

Dieser Software-Lizenzvertrag (nachfolgend „Vereinbarung“) ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend „Nutzer“) und Gerd Zimmermann / GZ-AI.-Stacks (nachfolgend „Lizenzgeber“) für die Nutzung des folgenden Softwareprodukts:

Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.

§ 1 Nutzungsrechte

1.1 Private Nutzung

Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software auf beliebig vielen eigenen Geräten für private, nicht-kommerzielle Zwecke.

1.2 Gewerbliche Nutzung

Die gewerbliche Nutzung der Software ist gestattet. Für den Einsatz in Unternehmen darf die Software auf den Arbeitsplatzrechnern der jeweiligen Organisation installiert und betrieben werden.

1.3 Weitergabe

Die Software darf in unveränderter Form an Dritte weitergegeben werden, sofern diese Lizenzvereinbarung beigefügt wird und der Empfänger den Bedingungen zustimmt. Eine Weitergabe einzelner Bestandteile der Software ohne die vollständige Distribution ist nicht gestattet.

§ 2 Urheberrecht und geistiges Eigentum

Die Software, einschließlich aller Programmcodes, Grafiken, Benutzeroberflächen, Dokumentationen und zugehörigen Materialien, ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Gerd Zimmermann / GZ-AI.-Stacks.

Dem Nutzer ist es untersagt:

§ 3 Besondere Nutzungsbedingungen für Datenrettungssoftware

3.1 Nutzung auf eigene Gefahr

Die Nutzung von AI.-Ready Rescue erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die volle Verantwortung für den Einsatz der Software und dessen Folgen trägt.

3.2 Administratorrechte

AI.-Ready Rescue benötigt Administratorrechte (erhöhte Berechtigungen) für den Low-Level-Zugriff auf USB-Datenträger (Raw Disk Access). Der Nutzer bestätigt durch die Nutzung der Software, dass er berechtigt ist, diese erhöhten Systemrechte zu verwenden, und dass er die damit verbundenen Risiken versteht.

3.3 Keine Garantie für Datenrettung

WICHTIGER HINWEIS: Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Garantie für die erfolgreiche Wiederherstellung von Daten. Eine Datenrettung ist von zahlreichen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs der Software liegen:

Der Nutzer erkennt an, dass selbst bei korrekter Funktionsweise der Software eine vollständige oder teilweise Datenrettung nicht gewährleistet werden kann.

3.4 Verantwortung des Nutzers

Der Nutzer ist allein verantwortlich für:

§ 4 Haftungsausschluss und Gewährleistung

4.1 Bereitstellung „wie besehen“

Die Software wird „wie besehen“ (as is) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, die Fehlerfreiheit oder die ununterbrochene Funktionalität.

4.2 Haftungsbeschränkung

In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

4.3 Erweiterer Haftungsausschluss für Raw Disk Access

Da AI.-Ready Rescue mit erhöhten Systemrechten auf Datenträger zugreift (Raw Disk Access), schließt der Lizenzgeber jegliche Haftung für Schäden aus, die durch diesen Low-Level-Zugriff entstehen könnten. Der Nutzer nutzt diese Funktion ausdrücklich auf eigenes Risiko.

§ 5 Datenschutz

Die Software wurde mit dem Grundsatz „Privacy by Design“ entwickelt:

§ 6 Kündigung und Beendigung

Diese Vereinbarung tritt mit der Installation oder ersten Nutzung der Software in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

Die Vereinbarung endet automatisch, wenn der Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Bei Beendigung ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu vernichten oder zu löschen.

Der Nutzer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem er die Software von allen Geräten deinstalliert und sämtliche Kopien vernichtet.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers in Deutschland.

§ 9 Schlussbestimmungen

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Änderungen werden mit der Veröffentlichung einer neuen Version der Software wirksam.

Es gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.